Technischer Dienst

Reglement des technischen Dienstes

Als ACS Mitglied haben Sie Anspruch auf eine technische Auskunft

Die Sektion Zürich des ACS gewährt ihren Mitgliedern unentgeltliche technische Beratung in allen die Haltung und den Gebrauch eines Motorfahrzeuges betreffenden Fragen. Die Beratung erfolgt durch neutrale technische Experten, welche durch den Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS ernannt werden.

Umfang

Die Beratung erstreckt sich auf den Kauf und den Verkauf von Automobilen, Prüfung von Kostenvoranschlägen und Reparaturrechnungen, Auskünfte über Fahrzeugunterhalt, Betriebskosten, technische Unfallfragen (zum Beispiel Minderwert) und Fahrzeugausrüstung.

Verkehr mit dem Technischen Dienst

Der neutrale Experte des Technischen Dienstes der Sektion Zürich des ACS steht den Mitgliedern wie folgt zur Verfügung:

Montag - Freitag, von 08.00 Uhr - 17.00 Uhr

Herr Peter Ritzmann
Tel.: 079 671 12 65

E-Mail:  acs@tecexp.ch

Persönliche Beratung nach Absprache.

Kosten

Die Sektion Zürich des ACS übernimmt das Honorar ihrer technischen Experten im Umfang des vorliegenden Reglements. Ausgaben für technische Expertisen, Gebühren und allfällige Spesen gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten zwischen Mitglied und technischen Experten und in Fragen der Auslegung dieses Reglementes entscheidet der Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS endgültig.

Schlussbestimmungen

Dieses Reglement ist seit dem 1. Mai 1988 in Kraft. Es kann jederzeit durch den Ausschuss des Vorstandes der Sektion Zürich des ACS abgeändert werden.



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Fahrzeugtests

Autedia AG Autotechnik-Diagnostik

Silvio Gaiardelli
dipl. Autoelektriker / dipl. Automechaniker
Badenerstr. 871, 8048 Zürich
Tel: 044 432 71 11
Fax: 044 432 93 50
e-mail:  silvio@autedia.ch
www.autedia.ch

Voranmeldung für Tests- und Beratungstermine sind notwendig.

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